Ab 1. Mai 2022 für viele PV-Pflicht
Ab 1. Mai 2022 ist eine PV-Anlage auf dem Dach Pflicht für neu gebaute Wohngebäude.
Das Gesetz „Photovoltaik-Pflicht-Verordnung“ gilt in Baden-Württemberg seit dem 1. Januar 2022 bereits für den Nichtwohnbereich. Seit Anfang des Jahres sind demnach Neubauten als auch neue Parkplatzüberdachungen für mindestens 35 Stellplätze von dieser neuen Verordnung betroffen. Um spätestens 2040 klimaneutral zu sein, ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung unumgänglich und somit ab diesem Jahr Pflicht bei Neubauten in Baden-Württemberg. Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Verordnung auch bei umfassenden Dachsanierungen unabhängig vom Gebäudetyp.
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