Änderungen an der Werkplanung

Die Werkplanung ist bei einem Bauvorhaben die Ausführungsplanung und stellt die Informationsgrundlage für alle Gewerke dar. Der Werkplan wird erstellt, sobald die Genehmigungsplanung abgeschlossen ist und entspricht der Leistungsphase 5 der HOAI.
Da nach dem Werkplan gebaut wird, müssen hierfür viele Komponenten bereits berücksichtigt und detailliert geplant werden. Es entsteht ein Zusammenspiel aus den Vorgaben des Architekten, des Statikers sowie der Haustechniker hinsichtlich Ausbau, Tragwerk, Elektroinstallation, Heizungs- und Sanitärinstallation.
Der Architekt plant den Innenausbau sowie gestalterische Elemente in dieser Planung detaillierter und im Maßstab 1:50. Der Bauherr sollte zu diesem Zeitpunkt auch gemauerte oder betonierte Wünsche an den Innenwänden wie Ablagen oder Regale mitteilen. An dieser Stelle können auch noch Wände oder Türrahmen versetzt werden. Der Werkplan enthält lediglich technische Angaben für die Bausausführung, eine Möbeldarstellung wird an dieser Stelle nicht mehr berücksichtigt.
Steht die Werkplanung, können die Mengen, Größen sowie Arten an Baumaterialien ermittelt werden. Die Mengenermittlung und die Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen für die Handwerksbetriebe gehören zur Leistungsphase 6 der HOAI.