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Dachausbau - genehmigungspflichtig oder nicht

Dachausbau mit Baugenehmigung in Baden Württemberg

 

Sie haben vor Ihr Dach auszubauen? Ein in die Jahre gekommenes Dach, eine Dachdämmung, ein Dachausbau für mehr Wohnfläche oder ein undichtes Dach sind einige Gründe für einen Dachausbau. Doch abhängig der durchzuführenden Maßnahmen könnte eine amtliche Genehmigung vonnöten sein.  

Demnach sollten Sie zunächst prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Grundsätzlich bedarf es einer Baugenehmigung, wenn die Umbaumaßnahmen die Grundfläche verändern, sprich der Bau von Gauben sowie Veränderungen der Dachneigung müssen vom Bauamt genehmigt werden. Führt der Dachausbau zu einer neuen Wohneinheit, so ist auch dieser Umbau genehmigungspflichtig. Sobald es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, erfordern jegliche Ausbaumaßnahmen eine Baugenehmigung. 

Ein geplanter Dachausbau ohne Nutzungsänderung bleibt nach wie vor genehmigungsfrei. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn lediglich Dachfenster oder die Dämmung ausgetauscht werden sollen. 

Neben diesen gesetzlichen Vorgaben hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen zum Genehmigungsverfahren. Demnach sollten Hausbesitzer vorsichtshalber bei der Baubehörde nachfragen, ob ein Bauantrag gestellt werden muss.

Gerne können wir das für Sie herausfinden, gegebenenfalls einen Bauantrag für Sie erstellen und einreichen. 

 

Als Architekt wissen wir auf was Sie alles achten und bedenken sollten. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

 

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