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Der Balkon ist reiner Mehrwert

Die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig ein Balkon für viele Bewohner war. Für viele war es das zweite Wohnzimmer unter freiem Himmel. Doch der Balkon als Freiluftzimmer steigert nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie. 
 
Daher ist die Nachfrage am nachträglichen Balkonanbau ungebrochen. Bevor man allerdings an die Planung geht, sollte definiert werden, wofür der Balkon genutzt werden soll. Soll dieser nur für einen Liegestuhl Platz schaffen oder soll genug Platz für gemütliche Abende mit Tisch und Stühlen erzeugt werden? Es ist wichtig, die Wunschgröße vorab zu definieren. 
 
Ob ein nachträglicher Balkonanbau jedoch möglich ist sollte vorab geprüft werden, da das Haus und somit dessen Erscheinungsbild maßgeblich verändert werden. Bei der zuständigen Baubehörde kann man sich über den regionalen Bebauungsplan informieren, ob Einschränkungen vorliegen. Dort wird es auch Vorschriften zum Geländer hinsichtlich Höhe und Bauweise geben. In vielen Bundesländern wie Baden-Württemberg muss auch ein Mindestabstand zur Nachbargrenze von mindestens 2,00 Meter eingehalten werden.  
 
Da der nachträgliche Balkonanbau einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt, benötigt man in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Als Architekt helfen wir Ihnen beim Bauantrag und klären auch die rechtlichen Gegebenheiten vorher ab. 

 

Sie haben Fragen rund um das Thema Bauen? Sie erreichen uns unter: info@prola.de oder 07121-387 87 00. Wir freuen uns auf Sie.

 
 
Nachträglicher Balkonanbau

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