Änderungen ab Januar 2020 – Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Published On: 13. Februar 2020

Über 40% der gesamten Energie in Deutschland wird im Gebäudebereich verbraucht. Folglich liegt auch dort ein hohes Potential an Energieeinsparung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gemacht einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu verzeichnen. Häuser müssen hierfür energieeffizienter werden und Sanierungen von Altbauten forciert werden. Die KfW fördert bereits seit Jahren im Auftrag der Bundesregierung die Energiewende mit diversen Programme im Bereich Bauen und Wohnen. Damit werden u.a. energetische Gebäudesanierungen, Modernisierungen von Wohnhäusern, die Umstellung alter Heizungsanlagen auf erneuerbare Energie sowie Photovoltaikanlagen gefördert. Ab Januar 2020 treten einige Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizientes Bauen und Sanieren in Kraft. Im Bereich der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wurde der maximale Kreditbetrag von 100.000 auf 120.000 Euro erhöht. Auch der Tilgungszuschuss für Sanierungen zum KfW Effizienzhaus bzw. den Kauf von saniertem Wohnraum wurde um 12,5% erhöht. Demnach gewährt die KfW-Bank dem Bauherrn einen Tilgungszuschuss von 40% des ausgegebenen Kreditvertrages für einen Neubau als KfW-Effizienzhaus 55. Dies bedeutet, dass der Bauherr den Kredit nicht in voller Höhe zurückzahlen muss. Die Restschuld vermindert sich in diesem Fall um 40%. Weiter fördert die KfW auch zukünftig den Bau von Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser), Wärmepumpen und Gas-Brennwertheizungen (in Kombinationmit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energie). Die KfW gewährt neben einem Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro, einen effektiven Jahreszins von 0,78% (KFW-Ergänzungskredit 167). Sie haben vor energieeffizient zu bauen bzw. zu sanieren und haben einige Fragen? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Planung. Sie erreichen uns unter: info@prola.de oder 07121-387 87 00

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