Das neue Gebäudeenergiegesetz: Was ändert sich ab 2024 im GEG? Was das neue Heizungsgesetz für Hausbesitzer bedeutet.
Früher oder später werden in Deutschland viele Eigentümerinnen und Eigentümer von konventionellen Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, Abschied nehmen müssen. Unabhängig davon, ob diese sich für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder Alternativen entscheiden. Obwohl ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen und eine direkte Verpflichtung zur Wärmepumpe aufgehoben wurden, bleibt der Kernbestandteil bestehen: Gemäß dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mögliche Lösungen sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder der Anschluss ans Fernwärmenetz. Gas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiter genutzt und repariert werden. Für den Heizungstausch im Gebäudebestand soll zuerst eine kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet werden. Insgesamt werden bis zu 75 % Förderzuschuss möglich sein. Der schnelle Umstieg auf erneuerbare Energieträger wird mit einem Geschwindigkeitsbonus gefördert.
Sie haben Fragen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz? Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter info@prola.de oder 07121-387 87 00. Wir freuen uns auf Sie.