Die Notrufsäule im eigenen Garten
Wenn die Interessen eines eingefleischten Naturliebhabers auf die eines vorbildlich Gesetzes treuen Mitarbeiter des Landratsamtes treffen, dann treffen Welten aufeinander. Da kann die letzte Hoffnung der Petitionsausschuss des Landes Baden Württemberg sein.
Der Pächter eines Grundstücks in Unterhausen erlebte eine böse Überraschung, als er dieses inklusive einem stark renovierungsbedürftigen Gebäude an der Echaz erwarb. Es bestand zuvor bereits ein Bauantrag. Teile des Hauses sollten abgerissen werden, da laut Gesetz ein Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern eingehalten werden muss. In diesem Abschnitt des Gebäudes befindet sich jedoch das Herzstück oder auch die komplette „Kommandozentrale“, also Heizung, Wasser, Strom, ohne die das Eigenheim wertlos wäre. Doch das Landratsamt will den Abriss. Und nicht nur den des Gebäudeteils, auch das selbstgebaute Biotop am Rande des Flüsschens soll dem Bagger weichen! Der Natur- und Tierliebhaber konnte das schon aus ehrlichster innerer Überzeugung nicht hinnehmen.
Versuche, einen neuen Bauantrag zustellen scheiterten. Letzte Möglichkeit, eine höhere Instanz: Der Petitionsausschuss des Landes Baden Württemberg. Tatsächlich stand einige Wochen später eine ganze Abordnung wichtiger Leute auf dem Unterhausener Grundstück und wägten Gesetz und dessen Sinnhaftigkeit in dieser besonderen Situation und die etwas eigene Weltvorstellung unseren Naturfreundes gegeneinander ab.
Der gefundene Kompromiss ist für den Eigentümer ein echter Gewinn: Das Herzstück des Gebäudes darf stehen bleiben, anstatt 5 m Abriss, nur noch 2 m und ein Anbau, in dem genügend Platz für seine Pflanzen und Tiere, aber auch vor allem für seine gefühlten 100 Kinder und Enkelkinder. Am Ende dann doch alles gut mit der Hilfe der „Notrufsäule“ des Staats, auch als „Scharnier zwischen Bürger und Staat“ bekannt.