Schlüsselfertig ≠ bezugsfertig

Published On: 19. März 2016

Es existiert keine gesetzliche Definition, so dass der Übergabezustand des Bauwerks detailliert besprochen und vertraglich geregelt sein sollte. Dies betrifft sowohl die Fassade als auch den gesamten Innenausbau.

Nehmen Sie sich viel Zeit für den Vertrag, denn dieser ist die Basis aller zukünftigen Entscheidungen. So ersparen Sie sich viel Ärgen im Nachhinein.

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