Vom Bauantrag zur Baugenehmigung

Published On: 18. Dezember 2018

Die Baugenehmigung

Für jeden Neubau bedarf es einer Baugenehmigung. Beim Umbau eines Hauses ist dies jedoch nicht immer der Fall. Die Landesbauordnung regelt den Bedarf einer Baugenehmigung auf Länderebene, so dass hier Abweichungen zwischen Bundesländern vorliegen kann. Grundsätzlich kann Ihnen der Architekt hierzu jedoch Auskunft geben. Für den Bauantrag sind zahlreiche Unterlagen einzureichen, wie zum Beispiel die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Berechnungsgrundlagen, Lageplan, technische Baubeschreibung, sowie die Zustimmungserklärung der direkt angrenzenden Nachbarn. Sobald alle Unterlagen vorliegen, beginnt das eigentliche Baugenehmigungsverfahren, das sich in mehrere Prüfungsstufen gliedert. Liegt ein Bebauungsplan vor, wird zunächst geprüft, ob sich der geplante Bau an den örtlichen Bebauungsplan hält. In einem Bebauungsplan werden wesentliche Aspekte der Planung festgelegt, wie zum Beispiel das Baufenster, die Dachneigung oder Firstrichtung. Anschließend wird überprüft, ob das Bauordnungsamt beachtet wird. In dieser Prüfungsstufe wird untersucht, ob der Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten wird oder eine nicht beantragte Nutzungsänderung vorliegt. Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, ist die Behörde verpflichtet den Bau zu genehmigen. Generell sollte mit einer Bearbeitungszeit bis zum Erteilen der Baugenehmigung von 3 bis 4 Monaten gerechnet werden. Je nach Region kann diese Zeit auch deutlich länger sein. Der Bauantrag sollte daher frühzeitig eingereicht werden, da lange Genehmigungsphasen Geld kosten. Viele Antworten kann Ihnen jedoch der erfahrene Architekt geben, da dieser bereits zahlreiche Bauanträge eingereicht hat.

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