Jetzt KfW-Förderung von Einbruchschutz beantragen

Published On: 16. September 2020

Laut dem Einbruch-Report 2019 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Zahl der versicherten Einbrüche 2018 zurückgegangen. Grund dafür sei die Technik und bessere Ausrüstung der Bürger. Auch der GDV-Präsident Wolfgang Weiler, äußerte sich hierzu in einer Pressemitteilung mit der Aussage: „An den sinkenden Einbruchzahlen wird deutlich: Vorsorge wirkt! Viele Hausbesitzer haben in den vergangenen Jahren in bessere Sicherheitstechnik investiert, das zahlt sich aus.“ Für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden können alle Eigentümer einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro erhalten. Der Zuschuss wir hierbei gestaffelt, sprich ein Zuschuss von 20% wird für die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten angesetzt. Die relevanten Investitionskosten, die über die 1.000 Euro hinausgehen, werden anschließend mit 10% bezuschusst. Eigenheimbesitzer setzen dabei hauptsächlich auf mechanische Sicherungen, wie einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren. Doch auch der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie für Haus- und Wohneingangstüren werden häufig gefördert. Ein wirksamer Einbruchschutz lässt sich mit diesen Maßnahmen erzielen. Bereits umgesetzte Maßnahmen werden nachträglich nicht bezuschusst. Wichtig ist daher, die Zuschüsse vor Beginn der Umsetzung über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Sie haben vor Ihr Eigenheim umzubauen oder zu sanieren? Als Architekt beraten wir Sie nicht nur hinsichtlich der möglichen KfW-Zuschüsse, sondern beraten Sie auch hinsichtlich der Sanierung und erstellen den Bauantrag. Sie erreichen uns auch unter: info@prola.de oder 07121-387 87 00. Wir freuen uns auf Sie.

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