Nutzungsänderung – Wohnräume in Büroräume ändern

Published On: 21. Oktober 2020

In Deutschland ist jedem Gebäude eine Nutzung zugeschrieben. Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn die Räumlichkeiten zu einem anderen Zweck genutzt werden als bisher festgelegt. Die Anforderungen an private Wohnräume unterscheiden sich von Gewebefläche, wie zum Beispiel Büros. Da gibt es diverse Auflagen für Brand-, Schall und Lärmschutz, welche eingehalten werden müssen. Doch auch die Ansprüche an die Innenausstattung variieren. Während die Anzahl an Toiletten bei Büroflächen vorgegeben ist, müssen private Wohnräume sanitäre Einrichtungen und eine Küche bzw. -anschlüsse vorweisen. Neben den Anforderungen ist die rechtliche Situation vorab zu prüfen. Manche Lagen lassen keine Änderung zu. Dies betrifft beispielsweise ein reines Gewerbegebiet, dort wird es kaum möglich sein gewerbliche Räumlichkeiten in Wohnräume zu ändern. Hinzukommt, dass auch die wirtschaftliche Situation nicht außer acht gelassen werden sollte. Nicht immer macht eine Nutzungsänderung Sinn. Besteht Wohnraumknappheit und ein Überangebot an leerstehenden Büroflächen, so wird sich die Transformation einer Wohnung in Büroräume nicht rentieren. Es sollte daher ein Experte zur Rate gezogen werden, der ein grobe Schätzung abgeben kann, ob die Umbaukosten nicht den zu erwartenden Gewinn übersteigen. In unserem Kundenbeispiel wurden wir beauftragt, eine Nutzungsänderung für eine ca. 128qm großen Wohnung in Reutlingen zu beantragen. Dabei sollten die Wohnräume in eine Gewerbefläche mit 4 Büros umgewandelt werden. Die notwenigen Stellplätze mussten natürlich berücksichtig werden. Hierfür wurde ein entsprechender Antrag beim Bauamt in der zuständigen Gemeinde gestellt. Wenn auch Sie eine Nutzungsänderung vornehmen möchten, beraten wir Sie gerne. Sie erreichen uns auch unter: info@prola.de oder 07121-387 87 00. Wir freuen uns auf Sie.

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